Deine Versicherung passt nicht mehr zu dir? Dann raus damit! Doch Vorsicht, um deine Versicherung kündigen zu können, musst du Termine und Fristen einhalten. Als KonsumentIn hast du gleich zwei Vorteile: den Gesetzgeber und die Versicherungs-App Sophia 💪
Versicherung kündigen – entscheidend ist die Vertragslaufzeit
Ein wesentlicher Faktor für den Zeitpunkt, um deine Versicherung zu kündigen, ist die Laufzeit deiner Versicherung.
Versicherung kürzer als ein Jahr endet automatisch
Versicherungsverträge mit einer Vertragslaufzeit von unter einem Jahr enden automatisch mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit. Hier musst du nichts weiter unternehmen. Easy 😎
Dies könnte zum Beispiel eine Reiseversicherung sein, die dich während deiner nächsten Reise versichert.
Versicherung mit vereinbarter Laufzeit kündigen
Viele Versicherungen sind für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Häufig haben Versicherungsverträge eine Laufzeit von einem, drei oder zehn Jahren. Zum Ende der vereinbarten Laufzeit kannst du unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Diese beträgt zwischen einem und drei Monaten. Die Kündigung zum Vertragsende bezeichnet man als Ablaufkündigung.
❗️ Aber Achtung: Viele Versicherungen verlängern sich jährlich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Diese automatische Verlängerung nennt man im Fachjargon Prolongation.
Versicherung mit unbestimmter Laufzeit kündigen
Achte bei der Kündigung von Versicherungen mit unbestimmter Laufzeit auf die vertraglich vereinbarten Kündigungstermine und -fristen. Üblicherweise können diese Versicherungen am Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem bis drei Monaten gekündigt werden.
Bye Bye Zettelwirtschaft.
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Versicherung vor dem Vertragsende kündigen
PrivatkundInnen, sprich KonsumentInnen, räumt der Gesetzgeber eine Vielzahl von Möglichkeiten ein, eine Versicherung auch vor dem vereinbarten Vertragsende kündigen zu können. Wir geben dir hier einen Überblick über deine Möglichkeiten.
Versicherung nach dem dritten Jahr jährlich kündigen
Als KonsumentIn kannst du grundsätzlich jede Versicherung ab dem Ende des dritten Jahres jährlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Siehe dazu § 8 Versicherungsvertragsgesetz Absatz 3. Als Kündigungsdatum gilt hier grundsätzlich der Versicherungsbeginn des Vertrages.
❗️ Aber Achtung: Hier kann es bei der Kündigung vor dem Vertragsende zu einer Rückzahlung von gewährten Laufzeit-Rabatten kommen.
Versicherung bei stillschweigender Verlängerung jederzeit kündigen
In der Regel verlängern sich Versicherungen zum Ende der Vertragslaufzeit jährlich um ein weiteres Jahr. Dies ist im Vertrag vereinbart. Solche Verträge sind, wie bereits erwähnt, zum Vertragsende unter Einhaltung der ein- oder dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar. Falls dich der Versicherer über die Verlängerung nicht explizit informiert, kannst du den Vertrag jederzeit kündigen. Außerdem muss die Prämie automatisch abgebucht werden (SEPA Lastschriftmandat) und du musst KonsumentIn sein. Die Kündigung ist in diesem Falle sogar rückwirkend zum ursprünglichen Vertragsende möglich und du erhältst die bereits abgebuchte Prämie zurückerstattet.
Versicherung bei Wegfall des versicherten Risikos sofort kündbar
Bei einem sogenannten Wegfall des versicherten Risikos, kannst du deine Versicherung jederzeit ohne Kündigungsfrist sofort kündigen. Entscheidend für das Vertragsende ist der Stichtag, an dem der Versicherer deine Kündigung erhält.
➡️ Beispiele für den Wegfall des versicherten Risikos sind:
- Dein Auto wird verschrottet
- Dein Haustier ist verstorben
Versicherung nach Todesfall kündigen
Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, können die Nachkommen die Versicherung sofort kündigen. Auch hier kann es zu einer Rückzahlung von gewährten Laufzeit-Rabatten kommen.
Haushaltsversicherungen bei Umzug kündigen
Bei einem Wohnungswechsel kannst du deine Haushaltsversicherung ebenfalls kündigen. Wichtig hierfür ist, dass du deine Versicherung vor dem Umzug, aber jedenfalls spätestens einen Tag vor der Ummeldung beim Meldeamt kündigst. In unserem Blogpost Wohnungswechsel: So optimierst du deine Haushaltsversicherung haben wir das und mehr zum Thema für dich gesammelt.
Versicherung bei Besitzwechsel kündigen
Wenn du eine versicherte Sache wie zum Beispiel dein Auto oder deine Wohnung verkaufst, so geht der Vertrag automatisch auf den Käufer über. Wenn dich das als Käufer trifft, hast du ab dem Erwerb einen Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen. Bei einer Immobilie beginnt dieses Monat ab dem Erhalt der Bestätigung über die Grundbucheintragung (damit ist juristisch der Erwerb abgeschlossen) bzw. ab Kenntnis der Versicherung (solltest du erst nach der Eintragung davon erfahren) einen Monat Zeit zu kündigen. Nur bei rechtzeitiger Kündigung kannst du eine für dich bessere Versicherung abschließen.
Kündigung bei Doppelversicherung
Wenn eine Sache mehrfach versichert ist, kann die später abgeschlossene Versicherung gekündigt werden. Die Kündigung tritt am Jahrestag des Versicherungsbeginns in Kraft.
➡️ Beispiel: Du ziehst mit deiner Partnerin bzw. deinem Partner gemeinsam in eine neue Wohnung und ihr habt eure alten Versicherungen nicht gekündigt. Nun könnt ihr zumindest die jüngere Versicherung vor dem Vertragsende (bzw. vor dem Ende des 3. Jahres) kündigen.
Deine KFZ-Haftpflichtversicherung kannst du jährlich kündigen
Ein Spezialfall hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten ist deine KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese läuft immer ein Jahr und verlängert sich dann um ein weiteres Jahr. Der entscheidende Kündigungstermin ist das Ende des Versicherungsjahres, mit einer einmonatigen Kündigungsfrist.
❗️ Aber Achtung: Wenn du andere Bausteine (zum Beispiel eine Kaskoversicherung) in deiner Versicherung eingeschlossen hast, können die Bausteine unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten haben.
Versicherung im Schadensfall kündigen
Im Fall eines Schadens kann sowohl der Versicherer als auch du den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss hierbei bis spätestens ein Monat nach Anerkennung bzw. Ablehnung der Entschädigungsansprüche erfolgen.
Versicherung auf gut Glück kündigen 🍀
Auch wenn du denkst, dass keine der oben genannten Möglichkeiten zutreffen, kannst du versuchen, deinen Vertrag zu kündigen. Letztlich entscheidet dann der Versicherer, ob er dich aus dem Vertrag raus lässt oder nicht. Gib einen Grund für die Kündigung an, eventuell ist der Versicherer kulant und lässt dich kündigen.
Eine weitere Möglichkeit ist Schlamperei seitens des Versicherers. Wir erleben in der Praxis leider häufig, dass Versicherer einen Rückstau bei der Abarbeitung der Anfragen haben. Hier kannst du dir die Bürokratie zu Nutze machen. Wenn die Versicherung deine Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen zurückweist, dann gilt die Kündigung.
➡️ Unser Fazit
Sobald du festgestellt hast, dass deine Versicherung nicht mehr ideal für dich ist, solltest du prüfen, wann du die Versicherung kündigen kannst. Entscheidend sind die rechtlichen und vertraglich vereinbarten Kündigungstermine und die Kündigungsfrist, die zwischen einem und drei Monaten sein muss.
In vielen Fällen kannst du deine Versicherung jedenfalls kündigen, wenn die versicherte Sache nicht mehr existiert oder wenn du sie nicht mehr besitzt. Außerdem räumt dir das Gesetz Kündigungsmöglichkeiten ein, wenn dich der Versicherer nicht ausreichend über Vertragsverlängerungen informiert oder ein Schaden eintritt.
Im Zweifelsfall solltest du es einfach versuchen und schriftlich kündigen. Wenn du Glück hast, akzeptiert der Versicherer die Kündigung oder antwortet dir nicht. Auch das reicht aus, um aus dem Vertrag raus zu kommen.