Du hast Schimmel in der Mietwohnung, aber kein Pferd?🐴 Dein Ninja-Kind hat das Wasserbett zerstochen? 💦 Kann ja mal passieren… Wir von der Versicherungs-App Sophia zeigen dir, wann die Vermieterin einen Schaden zahlt und wann du an der Reihe bist.
Das Wichtigste in Kürze
Du bist unschlüssig, welche Schäden du als Mieter bezahlen musst und für welche deine Vermieterin aufkommen muss? Dann kannst du folgende Faustregel anwenden: Du als Mieter musst die Wartung für alles innerhalb der Wohnung bezahlen, dazu zählen Steckdosen, Armaturen und Wasserhähne. Deine Vermieterin ist für alles innerhalb der Mauern zuständig, also z.B. Wasser-, Abfluss-, Stromleitungen.
Meine Pflichten als Mieter
Du bist verpflichtet, deine Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dazu zählen einige Wartungsarbeiten. Je nach Schaden bist du auch für die Reparatur oder den Ersatz von kaputten Gegenständen verantwortlich.
Wartung der Gastherme
Für die regelmäßige Wartung der Gastherme trägst du als Mieter die Verantwortung und alle Kosten. Sollte, trotz regelmäßiger Wartung, eine Reparatur oder ein Tausch erforderlich sein, so hat deine Vermieterin die Kosten dafür zu übernehmen. Kalkuliere zwischen € 100 und € 200 jährlich für die Wartung einer Gastherme ein.
Tausch von Wasserhahn, Steckdosen & Schalter
Sollte ein Wasserhahn oder eine Armatur im Badezimmer zu tauschen sein, so musst du selbst dafür aufkommen. Als Faustregel gilt hier, dass du alle Dinge innerhalb der Wohnung warten musst. Dazu zählen Steckdosen, Schalter, Wasserhähne und Armaturen. Erst hinter der Wandoberfläche beginnt der Verantwortungsbereich deiner Vermieterin, das betrifft z.B. Strom- und Wasserleitungen.
Wartung von Fenstern
Wenn du eine Altbauwohnung mit Kastenfenstern hast, dann bist du für die Wartung der Innenfenster verantwortlich. Wenn du zum Beispiel die Dichtung an den Innenfenster tauschen möchtest, um Heizkosten zu sparen, dann musst du das selbst bezahlen. Für die Außenfenster ist deine Vermieterin verantwortlich.
Reparatur der Küche
Wenn es sich um deine eigene Küche handelt, dann musst du natürlich auch selbst für Reparaturen aufkommen. Auch wenn dir deine Vermieterin eine Küche mitvermietet, ist sie nicht automatisch verpflichtet, Reparaturen daran zu bezahlen. Wohnst du in einem Altbau oder in einem geförderten Wohnbau, dann kannst du dich voll und ganz auf das Mietrechtsgesetz verlassen. Wenn sich die Wohnung in einem Neubau befindet, gelten die vertraglichen Vereinbarungen. Sprich, hier musst du auf die Details in deinem Mietvertrag achten. Wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, ist die Vermieterin verpflichtet, den Schaden zu beheben.
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Wenn du neu in eine Wohnung einziehst, solltest du deshalb den Zustand gut dokumentieren. Ein fehlender Glasboden im Kühlschrank oder ein kaputtes Küchenlicht könnten dir sonst beim Auszug von der Kaution abgezogen werden. Wenn du Glück hast, kümmert sich deine Vermieterin sogar für dich um die Reparatur oder den Ersatz 🎉
Ausmalen der Mietwohnung
Solltest du die Farbe übergebührlich abgenutzt haben, oder die Wohnung in einer ortsunüblichen Art und Weise verändert haben (zum Beispiel schwarz ausgemalt), dann musst du die ursprüngliche Farbe wiederherstellen. War die Wohnung ursprünglich weiß und du hast eine Wand hellgrün bemalt, dann musst du die Wand nicht weiß streichen.
Entfernung von Schimmel
Die Kosten für die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung trägst du als Mieter, wenn du den Schimmel auch verursacht hast. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du nicht ausreichend lüftest. Also nach dem Kochen oder Wäscheaufhängen unbedingt die Fenster öffnen. Aber nicht vergessen: Heizung aus, wenn Fenster auf. Am besten ist Stoßlüften 🌍✨
Meldung von ernsten Schäden oder gesundheitsgefährdender Zustände
Sollte es zu einem ernsten Schaden (Wasserrohrbruch) oder gesundheitsgefährdenden Zustand (Schimmel in der Wohnung) kommen, musst du das deiner Vermieterin sofort melden. Wie du das am besten machst, liest du weiter unten.
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Bei Schäden an der Wohnung (Wände, Fassaden, Böden etc.) kommt meist die Gebäudeversicherung der Vermieterin für die Kosten auf.
Bei Schäden an deinem Eigentum kommt möglicherweise deine Haushaltsversicherung zum Zug.
Die Pflichten der Vermieterin
Wartung vom Wohnhaus
Deine Vermieterin ist dafür zuständig, alle allgemeinen Teile (Dach, Fassade, Mauern, Außenfenster, Leitungen) und die gemeinsam genutzten Anlagen des Hauses (Lift, Treppenhaus, Waschküche) zu warten. Wenn dir etwas auffällt, kontaktiere die Hausverwaltung oder die Vermieterin.
Reparatur & Behebung ernster Schäden
Für die Reparatur und die Behebung von ernsten Schäden am Haus, in der Mietwohnung oder an den vermieteten Gegenständen ist deine Vermieterin zuständig. Das gilt auch für Schäden, die erhebliche Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen. Dazu zählen zum Beispiel Wasserrohrbuch, tiefgreifender oder weitflächiger Schimmelbefall der Wände oder undichte Gasleitungen.
Austausch der Gastherme
Für die regelmäßige Wartung der Gastherme bist du als Mieter verantwortlich. Sollte, trotz regelmäßiger Wartung, eine Reparatur oder ein Tausch erforderlich sein, so hat die Vermieterin die Kosten dafür zu tragen.
Wartung von Fenstern
Die Vermieterin ist dafür verantwortlich, dass die Fenster dicht sind und kein Wasser eindringt. Wenn du Kastenfenster im Altbau hast, betrifft das jedoch nur die Außenfenster, nicht die Innenfenster. Für die bist du als Mieter verantwortlich.
Wartung der Wohnungseingangstüre
Eine kaputte Wohnungseingangstüre muss von der Vermieterin repariert werden, wenn sie nicht mehr funktioniert. Ein Anspruch, die Eingangstüre zu erneuern, besteht nur, wenn die Reparatur nicht mehr möglich ist.
Ausmalen der Mietwohnung
In der Regel kann deine Vermieterin von dir nicht verlangen, dass du die Mietwohnung bei Mietende ausmalst, außer es ist vertraglich anders geregelt. War die Wohnung ursprünglich weiß und du hast eine Wand hellgrün bemalt, dann musst du die Wand nicht weiß streichen. Bei einer Farbe wie schwarz oder knallpink kann das aber anders aussehen: was farblich als ortsunüblich gilt, kann dir das Weißmalen auferlegen.
Entfernung von Schimmel
Die Kosten für die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung trägt deine Vermieterin, wenn du als Mieter den Schimmel nicht verursacht hast.
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Für Schäden an deinem Eigentum wird deine Vermieterin wohl leider nicht aufkommen. Doch wenn Wasser, Feuer oder ein Einbruch Schuld sind, kommt deine Haushaltsversicherung zum Zug.
Du hast noch keine Haushaltsversicherung?
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Was tun, wenn sich die Vermieterin nicht an die Regeln hält?
Wenn du nun herausgefunden hast, dass deine Vermieterin für die Behebung des Schadens verantwortlich ist, kannst du ihr am besten eine freundliche und klare Nachricht senden und sie auf den Schaden aufmerksam machen. Meist ist das Problem damit schnell aus der Welt geschafft. Doch manchmal ist es nicht so einfach - Wenn du dich gegen Streitigkeiten mit deiner Vermieterin absichern möchtest, hast du mehrere Möglichkeiten:
- Mitgliedschaft bei der Mietervereinigung
- Bei der Arbeiterkammer informieren
- Eine geeignete Rechtsschutzversicherung abschließen
Mietrechtsgesetz in geförderten Wohnungen & Neubauten
Bei Schäden an deiner Mietwohnung musst du unterscheiden, ob du in einem Altbau, geförderten Wohnbau oder in einem Neubau wohnst, um herauszufinden, wer für die Kosten aufkommt.
Im Altbau und im geförderten Wohnbau kannst du das “Mietrechtsgesetz (MRG)” voll anwenden (MRG-Vollanwendung).
Wohnst du aber in einem Neubau, kommt es auf die vertragliche Vereinbarung zwischen dir und deiner Vermieterin an (MRG-Teilanwendung).
Checkliste bei Schäden: So meldest du den Schaden
Oh no! Du haftest für den Schaden…
… und kommst selbst für die Kosten auf
Das ist das unschönste Ergebnis für dich: Du musst selbst für die Kosten aufkommen. Dann liegt es an dir, dich zu informieren, wie du am günstigsten zur Lösung kommst. Einen Wasserhahn oder etwas Dichtband für die Innenfenster bekommst du manchmal günstiger im Supermarkt als im Baumarkt. Auch secondhand bei Willhaben oder in deinen lokalen Carla-Shops kannst du Erfolg haben.
… und reichst ihn bei deiner Haushaltsversicherung ein
Deine Haushaltsversicherung zahlt Schäden an deinem Eigentum, wenn sie durch Unwetter, Wasser, Feuer, Glasbruch oder Einbruch entstanden sind.
Wenn du dir unsicher bist, ob deine Haushaltsversicherung zahlt oder nicht, empfehlen wir: einfach versuchen! Hier kommt ein kurze Anleitung 👇
- Dokumentiere den Schaden sorgfältig.
- Halte Datum und Uhrzeit des Schadens-Zeitpunktes fest.
- Beschreibe den Schadenshergang schriftlich.
- Mache Fotos von dem Schaden.
- Melde den Schaden bei deinem Versicherer unverzüglich.
- Warte auf die Rückmeldung deines Versicherers.
- Informiere deine Vermieterin, falls auch das Haus oder gemietete Gegenstände beschädigt wurden.
Noch mehr Infos zu dem Prozess gibt’s in unserem Blogpost “Schadensmeldung bei der Haushaltsversicherung einreichen”.
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Du möchtest einen Schaden melden? Mit der Versicherungs-App Sophia wird’s ganz einfach.
- Sende eine Nachricht in den In-App-Chat 💫
- Lass dich bei der Schadensmeldung unterstützen 🙏
- Alles online, in deiner Hand, in einer App☝ ️
Deine Vermieterin haftet für den Schaden
Glück gehabt! Deine Vermieterin ist für die Behebung des Schadens verantwortlich. Dann klappt’s am besten so:
- Dokumentiere den Schaden gewissenhaft.
- Halte Datum und Uhrzeit des Schadens-Zeitpunktes fest.
- Beschreibe den Schadenshergang schriftlich.
- Mache Fotos von dem Schaden.
- Informiere deine Vermieterin in jedem Fall schriftlich, am besten auch telefonisch.
- Mache eine Frist zur Behebung aus.
- Fordere gegebenenfalls eine Mietzinsminderung.
- Ab dem Moment, in dem ein Schaden zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führt, hast du das Recht auf eine Mietzinsminderung.
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Meistens ist es für dich von großem Vorteil, mit deiner Vermieterin in gutem Kontakt zu bleiben. Gehe also immer in den Dialog mit ihr, bevor du Entscheidungen wie eine Mietminderung triffst. So kannst du auch in Zukunft auf einen wohlwollenden Kontakt zählen.
➡️ Unser Fazit
Bei deiner Mietwohnung teilen du und deine Vermieterin sich die Kosten für die Instandhaltung. Wir haben dir gezeigt, in welchen Fällen es eindeutig ist, wer die Kosten zu tragen hat. Das Gebäude und alles, was mit diesem fest verbunden ist, versichert die Gebäudeversicherung deiner Vermieterin. Alles, was innerhalb deiner Wohnung und außerhalb der Wände liegt, steht in deiner Verantwortung als Mieter.
Schäden an deinem Eigentum übernimmt möglicherweise deine Haushaltsversicherung. Wenn du dir nicht sicher bist, empfehlen wir dir: einfach versuchen. Mehr dazu kannst du auch in unserem Ratgeber zur Haushaltsversicherung lesen.